Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events von Paula Marin

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen finden für sämtliche Verträge zwischen Paula Marin, im Folgenden als „PM“ bezeichnet, und dem Teilnehmer an Events, Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungsformen, im Folgenden als
"Event" bezeichnet, Anwendung.

1.2. Unter Teilnehmer wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der PM einen Vertrag über die Eventanmeldung bzw. Ticketkauf schließt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer selbst oder ein Dritter an dem Event teilnimmt, im Folgenden als „Teilnehmer“
bezeichnet

Artikel 2 Zustandekommen des Vertrags

2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer ein Ticket zum Event auswählt. Durch das anklicken von „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt der Teilnehmer seinen Kauf im Warenkorb. Die verbindliche Anmeldung zum Event wird durch eine von PM versendete per E-Mail an den Teilnehmer bestätigt.

2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Events, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert wirksam und anwendbar. PM und der Teilnehmer verständigen sich über den Austausch der etwaigen ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahekommen.

2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn PM sie schriftlich bestätigt hat.

Artikel 3 Rücktritt von der Veranstaltung

3.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Teilnahme an einem Event per Post (Einschreiben) oder per E-Mail-Nachricht, die von PM bestätigt wurde, unter Berücksichtigung der angegebenen Fristen, zu stornieren.
Um den Rücktritt auszuüben, kann der Teilnehmer folgenden Kontakt verwenden:

– Paula Marin Lebenscoaching, Gartenstraße 22/1, D-89321 Neu-Ulm,
– E-Mail: coaching@paulamarin.de

Danach gilt folgende Regelung unabhängig von einer möglichen Warteliste.

3.2. Bis zu vier Wochen vor dem Event kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.

3.3. Tritt der Teilnehmer bis zu drei Wochen vor dem Event zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50% der Teilnahmegebühr an. Die anderen 50 % werden erstattet.

3.4. Tritt der Teilnehmer bis zu 14 Kalendertagen vor dem Event zurück, werden die vollständigen Teilnahmekosten von PM einbehalten.

3.5. Tickets sind grundsätzlich übertragbar.

3.6. Muster-Rücktrittsschreiben (Wenn Sie den Vertrag stornieren wollen, dann beachten Sie bitte die Erbringung folgenden
Angaben in.)

• An Paula Marin Lebenscoaching & Psych. Beratung, Gartenstraße 22/1, D-89231 Neu-Ulm
• Hiermit storniere(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Tickets (*)
• Bestellt am (*) /erhalten am (*)
• Name des/der Teilnehmer (s)
• Anschrift des/der Teilnehmer (s)
• Unterschrift des/der Teilnehmer(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

3.7. PM hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe das Event zu stornieren. Der Teilnehmer hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen Betrags, den er PM gezahlt hat. Der Teilnehmer hat gegen PM keinen Anspruch auf Erstattung der Reise- oder Übernachtungskosten zum Event.

Artikel 4 Zahlung

4.1. PM stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Teilnehmer hat die Teilnahmekosten, umgehend nach Rechnungseingang zu begleichen. Ratenzahlungen oder Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.

4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten zum Event sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen.

4.3. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an PM ist der Teilnehmer verpflichtet, die angemessenerweise angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

Artikel 5 Auflösung und Aussetzung

5.1. Wenn der Teilnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber PM zu erfüllen, hat PM, unbeschadet der Bestimmungen in den
vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.

5.2. Wenn der Teilnehmer durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation, Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder
sein Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat PM, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.

5.3. Wenn PM den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 9.3 und 9.4 des vorliegenden Vertrags vollständig oder teilweise auflöst beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist PM, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, nicht zur Leistung von Schadenersatz in irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von PM auf Ersatz des Schadens, der infolge des Verzugs des Teilnehmers entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum Datum des betreffenden
Ereignisses fällig.

Artikel 6 Höhere Gewalt

6.1. Wenn PM ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den sie nicht zu vertreten hat, hat PM das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt PM dem Teilnehmer etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.

6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“,
verstanden. Dazu gehören unter anderem die Krankheit von PM oder eingeladene Referenten und oder das Nichtverfügbarsein des Standortes, die der Fortführung des Events im Wege stehen.

Artikel 7 Geistiges Eigentum

7.1. Die Urheberrechte an den von PM herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern, Broschüren, Workshop- und Serminarmaterialien und allen anderen im Rahmen der Veranstaltung verwendeten schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“
bezeichnet, obliegen PM, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Teilnehmer untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von PM Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verteilen.

7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler elektronischer Form, Angeboten, Flyer, Briefen, Vorschlägen, usw., die sich aus den Arbeiten von PM ergeben, obliegen ausschließlich PM.

7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen und obliegen PM.

 

Artikel 8 Ausführung durch Dritte

8.1. PM behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu lassen. PM haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.

Artikel 9 Haftung

9.1. PM bemüht sich darum, die organisierte Veranstaltung nach bestem Wissen und Können durchzuführen.

9.2. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Teilnehmer unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem
deutschen Richter zur Beurteilung vorgelegt.

9.3. PM haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen/ Aktivitäten im Rahmen des Events inner- oder außerhalb der Räumlichkeiten
verursacht wurden.

9.4. PM behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen, wenn er während der Teilnahme im Rahmen der Veranstaltung schlechtes Benehmen zeigt.

Artikel 10 Vorbehalt

10.1. PM behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Events zu ändern.

10.2. PM haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund entstehen.

Artikel 11 Sonstige Bestimmungen

11.1. Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von PM und für die erforderliche Kommunikation zwischen PM und dem Teilnehmer verwendet.

11.2. Events finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von PM hinreichend Teilnehmer angemeldet haben.

11.3. Der Teilnehmer hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und das Ankreuzen des betreffenden Feldes, dass er sich freiwillig an
den Vertrag bindet.

11.4. Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei PM zur Einsichtnahme aus.

11.5. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden, sofern verhaltensrechtlich und gesetzlich möglich, ausschließlich von dem Gericht Neu-Ulm beurteilt und geschlichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events von Paula Marin.

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